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Wie viel Mitwirkung steckt eigentlich in eurem Reglement?

14. Sept.
3 Min. Lesezeit

Information, Mitsprache, Mitentscheidung oder Selbstbestimmung?

Ein Mitwirkungsreglement kann viele Seiten umfassen. Doch eine der wichtigsten Fragen lässt sich ziemlich einfach formulieren:


Wer darf bei welchem Thema wie stark mitwirken?

Genau dafür unterscheiden wir vier Mitwirkungsstufen. Sie zeigen, welchen Einfluss die Personalvertretung bei einem bestimmten Thema tatsächlich hat.


Die vier Stufen derMitwirkunG

1. Information

Der Arbeitgeber informiert die Personalvertretung über ein Thema, eine geplante Veränderung oder einen Entscheid. Die PV weiss, was passiert, hat auf den Entscheid selbst jedoch keinen direkten Einfluss.

2. Mitsprache

Die Personalvertretung kann die Sicht der Mitarbeitenden einbringen, Stellung nehmen, Bedürfnisse aufzeigen und Vorschläge machen. Der Entscheid liegt weiterhin beim Arbeitgeber. Die Perspektive der Mitarbeitenden wird jedoch in die Entscheidungsfindung einbezogen.

3. Mitentscheidung

Arbeitgeber und Personalvertretung entscheiden gemeinsam.Eine Lösung kann nicht einseitig festgelegt werden, sondern benötigt die Zustimmung beider Seiten.

4. Selbstbestimmung

Die Personalvertretung erhält innerhalb eines klar definierten Bereichs die Kompetenz, selbstständig zu entscheiden. Der Arbeitgeber überträgt ihr für diesen Bereich die entsprechende Entscheidungskompetenz.



Und wie sieht es in eurem Reglement aus?

Nehmt euer Mitwirkungsreglement einmal zur Hand. Schaut dabei einerseits, welche Themen darin aufgeführt sind und welche Mitwirkungsstufe für diese Themen vorgesehen ist. Dabei lohnt sich ein genauer Blick auf die Formulierungen.

Denn in Reglementen begegnen uns immer wieder Begriffe wie Mitwirkung, Einbezug, Anhörung, Konsultation oder Zusammenarbeit. Doch nicht immer ist eindeutig geregelt, was damit konkret gemeint ist. Und selbst wenn das Reglement klar ist, bleibt eine zweite Frage: Wird es auch so gelebt?


Papier und Praxis sind nicht immer dasselbe

Nehmen wir an, euer Reglement sieht bei der Einführung einer neuen Arbeitszeitregelung eine Mitsprache vor. Die PV wird tatsächlich einbezogen – allerdings erst, nachdem die wesentlichen Eckpunkte bereits festgelegt wurden. Formal wurde die PV vielleicht informiert und angehört. Der tatsächliche Gestaltungsspielraum ist zu diesem Zeitpunkt aber gering.

Auf dem Papier steht Mitsprache. In der Praxis fühlt es sich eher nach Information an.

Umgekehrt kann es genauso sein: Über Jahre hat sich eine sehr gute Zusammenarbeit entwickelt und die PV wird heute bei gewissen Themen deutlich stärker einbezogen, als dies im Reglement ursprünglich vorgesehen wurde. Deshalb lohnt sich ein kleiner Realitätscheck.


Drei Fragen für eure nächste PV-Sitzung

Wählt drei wichtige Themen aus eurem Mitwirkungsreglement aus und beantwortet gemeinsam:

1. Welche Mitwirkungsstufe ist vorgesehen? Information, Mitsprache, Mitentscheidung oder Selbstbestimmung?

2. Welche Mitwirkungsstufe erleben wir tatsächlich? Entspricht die gelebte Praxis dem, was im Reglement vorgesehen ist?

3. Würde unser Arbeitgeber die Situation gleich beurteilen? Oder bestehen unterschiedliche Vorstellungen darüber, wann und wie die PV einbezogen werden soll?

Gerade die dritte Frage ist spannend.

Denn eine Personalvertretung kann ihre Mitwirkung völlig anders erleben als HR, Geschäftsleitung oder Führungskräfte.


Aber welche Mitwirkungsstufe ist eigentlich die richtige?

Die Antwort lautet nicht automatisch: die höchste. Mehr Mitentscheidung bedeutet nicht zwangsläufig bessere Mitwirkung. Und nicht bei jedem Thema ist es sinnvoll, dass Arbeitgeber und Personalvertretung gemeinsam entscheiden. Entscheidend ist vielmehr eine andere Frage:

Welchen Reifegrad der Mitwirkung wollen wir in unserem Unternehmen eigentlich leben?

Arbeitgeber und Personalvertretung sollten gemeinsam klären, welchen Reifegrad der Mitwirkung sie anstreben und wie die Personalvertretung im Unternehmen positioniert sein soll. Dazu gibt es auch ein etabliertes Modell. Denn je nach angestrebter Positionierung verändern sich auch die Erwartungen an beide Seiten.


Eine stark positionierte Personalvertretung braucht beispielsweise die notwendigen Kompetenzen, Ressourcen und Strukturen, um diese Rolle tatsächlich wahrnehmen zu können. Gleichzeitig braucht es auf Arbeitgeberseite die Bereitschaft und geeignete Prozesse, um die PV entsprechend einzubeziehen. Mitwirkung entwickelt sich deshalb nicht dadurch weiter, dass im Reglement einfach überall eine höhere Mitwirkungsstufe eingetragen wird.


Einmal pro Amtsperiode gemeinsam hinschauen

Aus unserer Sicht sollte deshalb mindestens einmal pro Amtsperiode gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine Standortbestimmung der Mitwirkung stattfinden. Daraus abgeleitet auch geprüft werden, ob das Reglement auch das Verständnis der beiden Parteien abdeckt. Und zwar nicht erst, wenn die Zusammenarbeit schwierig geworden ist. Sondern gerade dann, wenn sie grundsätzlich funktioniert.


Die zentrale Frage lautet:

Sind wir heute dort, wo wir mit unserer Mitwirkung sein wollen?

Dabei lohnt es sich, unterschiedliche Perspektiven miteinander zu vergleichen:

Wie beurteilt die Personalvertretung ihre heutige Positionierung? Wie sieht der Arbeitgeber die Rolle der PV? Wo stimmen die Einschätzungen überein? Wo gibt es unterschiedliche Erwartungen? Und welchen nächsten Entwicklungsschritt wollen beide Seiten gehen?


Wo steht eure Mitwirkung heute?

Genau diese Frage steht im Zentrum unserer Standortbestimmung Mitwirkung.

Gemeinsam mit Personalvertretung und Arbeitgeber betrachten wir nicht nur das bestehende Reglement, sondern vor allem die gelebte Realität.

Wir machen sichtbar:

  • wo eure Mitwirkung heute steht,

  • welcher Reifegrad der Mitwirkung angestrebt wird,

  • welche Erfolgsvoraussetzungen bereits gut erfüllt sind und

  • wo die wichtigsten Hebel für die weitere Entwicklung liegen.


Das Ziel ist dabei nicht, möglichst viel Mitwirkung zu schaffen. Das Ziel ist eine wirksame Mitwirkung, die zum Unternehmen passt, von beiden Seiten getragen wird und in der Praxis Wirkung entfaltet.


Wann habt ihr das letzte Mal gemeinsam mit eurem Arbeitgeber überprüft, wo eure Mitwirkung heute tatsächlich steht?




 
 
 

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